Als Kick-back (auch: verdeckte Provision) wird die Rückerstattung eines Teils des gezahlten Betrages aus einem Geschäft zwischen mindestens 3 Beteiligten durch einen Beteiligten an einen anderen bezeichnet. Typischerweise wird der Kick-back demjenigen, der ihn zu erbringen hat, nicht bekannt gemacht. Vertriebsorganisationen, wie zum Beispiel Banken, Makler und Vertreter erhalten für den Verkauf der Produkte von den Produktanbietern Provisionen, welche aus den Einzahlungen der Anleger bezahlt werden und zu Interessenskonflikten beim Vermittler der Anlage führen können.
Das Verschweigen einer Kick-back-Zahlung stellt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig eine Vertragsverletzung dar, die zu einem zivilrechtlichen Schadensersatz führt.