Haftung von Finanzdienstleister

Zwischen Anleger und Finanzdienstleister (Bank, Finanzberater) kommt regelmäßig ein Beratungsvertrag zustande. Dieser Vertrag muss nicht zwingend ausdrücklich oder gar schriftlich abgeschlossen worden sein, sondern kann stillschweigend durch die alleinige Aufnahme eines Beratungsgesprächs zustande kommen. Nach diesem Vertrag ist der Finanzdienstleister zur wahrheitsgemäßen, klaren und vollständigen Beratung verpflichtet. Eine Schlecht- oder Falschberatung liegt dann vor, wenn Aufklärungspflichten verletzt werden. Führt eine Schlecht- oder Falschberatung ursächlich zu einem Schaden beim Anleger, so ist der Finanzdienstleister zum Schadensersatz verpflichtet.

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